Das deutsche Amateurfunkzeugnis
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In Deutschland ist der Besitz von Amateurfunkanlagen sowie der Empfang von Amateurfunksendungen grundsätzlich nicht verboten. Möchte man jedoch auch senden, so erfordert dies eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Voraussetzung für die Beantragung dieser Zulassung ist eine theoretische Prüfung bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Nach bestandener Prüfung erhält man als Prüfungsbescheinigung das sogenannte Amateurfunkzeugnis.
Derzeit kann das Amateurfunkzeugnis für drei Klassen erworben werden: Klasse N, Klasse E sowie Klasse A. Die verschiedenen Klassen unterscheiden sich hinsichtlich der Menge der in der Prüfung nachzuweisenden Kenntnisse sowie der Möglichkeiten, die sie zertifizierten Funkamateuren und Funkerinnen bieten.
Nach den neuen Regeln, nach denen seit dem 24.06.2024 geprüft wird, bauen die Klassen strikt aufeinander auf. Das bedeutet, wer Klasse E erwerben möchte, muss alle Prüfungsbestandteile von Klasse N und Klasse E bestanden haben. Wer die höchste Klasse A erwerben möchte, muss dementsprechend alle Inhalte von Klasse N, Klasse und Klasse A kennen.
Klasse N
Klasse N ist die niedrigste der deutschen Amateurfunkklassen. Sie kann seit Juni 2024 als neue „Entry-Class“ erworben werden. Inhaber*innen dieser Amateurfunkklasse dürfen jedoch nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm-Amateurfunkbändern mit maximal 10 Watt Strahlungsleistung (EIRP) durchführen. Zudem berechtigt Klasse N derzeit nicht zum internationalen Betrieb. Sie gilt daher vorerst nur innerhalb Deutschlands.
Dafür profitieren die Anwärter*innen von einem – mit den höheren Klassen verglichen – stark vereinfachten Technik-Teil in der Prüfung. Die Kenntnisse der betrieblichen Verfahren sowie der einschlägigen Vorschriften müssen jedoch auch bei Klasse N im selben Umfang nachgewiesen werden wie bei den höheren Klassen E und A.
Klasse E
Vor Einführung der Klasse N war Klasse E die „Einsteigerklasse“. Für viele Amateurfunkinteressierte bleibt sie dies vermutlich auch weiterhin. Die deutsche Klasse E entspricht der europäischen CEPT-Novice-Lizenz, womit sie eingeschränkt auch zum Funkbetrieb im Ausland berechtigen kann. Die Vorschriften variieren hierbei jedoch von Land zu Land. Klasse E ermöglicht den Zugang zu einer Auswahl von Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich und bis zu 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich.
Klasse A
Durch den Nachweis umfangreicher technischer Kenntnisse kann schließlich auch das Amateurfunkzeugnis der Klasse A erworben werden. Dieses ermöglicht das Senden in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung von bis zu 750 W PEP. Zudem entspricht es vollumfänglich dem harmonisierten Amateurfunkzeugnis „HAREC“. Es wird somit auch in anderen EU-Staaten anerkannt.
Fazit
Wer mit einem Sender am Amateurfunkdienst teilnehmen möchte, benötigt eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Diese kann mit einer Prüfungsbescheinigung, dem sogenannten Amateurfunkzeugnis, bei der BNetzA beantragt werden.
Die Prüfung kann für drei Amateurfunkklassen abgelegt werden, deren Prüfungen unterschiedliche Anforderungen an die Anwärter*innen stellen. Je höher die erworbene Amateurfunkklasse, auf desto mehr Amateurfunkbändern darf gesendet werden. Auch unterschieden sich die Klassen hinsichtlich der erlaubten Sendeleistung sowie ihrer Anerkennung im Ausland.