Die Amateurfunkprüfung
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Die Amateurfunkprüfung wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgenommen. Laut der Agentur nahmen 2023 insgesamt 1.578 Interessierte an einer Amateurfunkprüfung teil. Die Bundesnetzagentur nimmt Amateurfunkprüfungen über das Jahr verteilt an elf Standorten ab:
- Berlin
- Dortmund
- Dresden
- Erfurt
- Eschborn
- Göttingen
- Hamburg
- Hannover
- München
- Nürnberg
- Reutlingen
Die freiwillige Morsetelegrafieprüfung kann derzeit jedoch nur in Dortmund und Reutlingen stattfinden. Zusätzlich zu den regulären Prüfungen an den Standorten der Bundesnetzagentur ist es in der Regel auch möglich, die Prüfung auf der HAM RADIO abzulegen. Die Messe findet jährlich in Friedrichshafen statt und zieht regelmäßig zahlreiche Funkinteressierte aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und darüber hinaus an.
Ablauf und Inhalte
Seit dem 24.06.2024 können in Deutschland Amateurfunkzeugnisse für drei Amateurfunkklassen erworben werden. Die Prüfungen in den einzelnen Klassen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umfangs und der Möglichkeiten, die sie den Inhaber*innen bieten.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die verwendeten Fragenkataloge auf ihrer Website. Diese bilden die Grundlage für die Vorbereitung auf die Funkprüfung. Im Vorwort der Fragenkataloge wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der Prüfung auch andere Fragen und Antworten verwendet werden können. Diese orientieren sich inhaltlich an den veröffentlichten Fragen.
Die Prüfungen gliedern sich in mehrere Teilprüfungen. Für jede der Amateurfunkklassen müssen die Prüfungsteile „Betriebliche Kenntnisse“ sowie „Kenntnisse von Vorschriften“ bestanden werden. Dazu kommen je nach Klasse die Prüfungen der technischen Kenntnisse. Nach den neuen Regeln müssen dabei auch die Technikteile der niedrigeren Klassen bestanden werden.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Prüfungsteile für welche Amateurfunkklasse bearbeitet werden müssen:
Fragenkatalog | Klasse N | Klasse E | Klasse A |
---|---|---|---|
Betriebliche Kenntnisse | X | X | X |
Kenntnisse von Vorschriften | X | X | X |
Technische Kenntnisse der Klasse N | X | X | X |
Technische Kenntnisse der Klasse E | X | X | |
Technische Kenntnisse der Klasse A | X |
Aufbauprüfungen von Klasse N nach Klasse E oder Klasse A sowie von Klasse E nach Klasse A sind möglich. Bereits bestandene Prüfungsteile müssen bei einer Aufbauprüfung zu einer höheren Klasse nicht wiederholt werden.
Der folgenden Tabelle kann die Anzahl der in den jeweiligen Fragenkatalogen veröffentlichten Fragen entnommen werden:
Teilprüfung bzw. Klasse | Anzahl Fragen |
---|---|
Betriebliche Kenntnisse | 172 |
Kenntnisse von Vorschriften | 204 |
Technische Kenntnisse der Klasse N | 195 |
Klasse N (gesamt) | 571 |
Technische Kenntnisse der Klasse E | 463 |
Klasse E (gesamt) | 1034 |
Technische Kenntnisse der Klasse A | 716 |
Klasse A (gesamt) | 1750 |
Hier die Anzahl der Fragen nach angestrebter Klasse:
Klasse | Direkt | Mit Klasse N | Mit Klasse E |
---|---|---|---|
Klasse N | 571 | − | − |
Klasse E | 1034 | 463 | − |
Klasse A | 1750 | 1179 | 716 |
Für jeden Prüfungsteil erhält man einen Fragebogen mit 25 Fragen, der innerhalb von 45 Minuten zu bearbeiten ist. Eine Ausnahme bilden die Technikfragen für Klasse A. Für diesen Prüfungsteil stehen den Anwärter*innen 60 Minuten zur Verfügung. Bei den Aufgaben handelt es sich um Multiple-Choice-Fragen, bei denen aus vier vorgeschlagenen Antwortmöglichkeiten immer genau eine richtige ausgewählt werden muss. Ein Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 19 von 25 Fragen richtig beantwortet wurden.