Die CEPT

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Im Zusammenhang mit vielen regulatorischen Amateurfunkthemen taucht immer wieder der Begriff CEPT auf. Die Abkürzung steht für den französischen Namen der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications).

Bei der CEPT handelt es sich um eine internationale Dachorganisation zur Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden bei regulatorischen Themen im Post- und Telekommunikationssektor. Diese Regulierungsbehörden wiederum sind in ihren jeweiligen Staaten für Regulierungsaufgaben im Post- und Telekommunikationsmarkt zuständig. Die deutsche Regulierungsbehörde für das Postwesen und für Telekommunikation in Deutschland ist die Bundesnetzagentur, die in Deutschland auch für Amateurfunkprüfungen und die Vergabe von Rufzeichen im Amateurfunk zuständig ist.

Die Regulierungsbehörden fast aller Länder, die ganz oder teilweise in Europa liegen, sind Mitglied in der CEPT. Außerdem gehören auch die Regulierungsbehörden der Republik Zypern, Georgiens und Aserbaidschans der CEPT an.

Bedeutung für den Amateurfunk

Für den Amateurfunk hat die CEPT aufgrund der CEPT-Lizenz besondere Bedeutung. Die CEPT-Lizenz kann den Amateurfunkbetrieb sowohl bei kurzzeitigen Auslandsaufenthalten wie einer Urlaubsreise, als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in anderen Ländern vereinfachen. Deutsche Amateurfunkzeugnisse der Klasse A entsprechen diesem „Harmonized Amateur Radio Examination Certificate“ (HAREC).

Neben der CEPT-Lizenz gibt es auch die „CEPT Novice Radio Amateur Licence“. Diese stellt geringere Anforderungen an die Amateurfunkprüfungen als die vollwertige „CEPT Radio Amateur Licence“. Die deutsche Amateurfunkklasse E entspricht dieser CEPT-Novice-Lizenz. Die neue Klasse N hingegen ist derzeit nur innerhalb Deutschlands gültig.

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei den Lizenzdefinitionen der CEPT lediglich um Empfehlungen handelt, die zudem in nationales Recht umgewandelt werden müssen, um in einem Staat Gültigkeit zu erlangen. So kann ein Land auch über die CEPT-Empfehlung hinausgehende Auflagen für Inhaber*innen ausländischer Funkzeugnisse erlassen. Maßgeblich ist somit immer die Rechtslage des jeweiligen Gastlandes, über die man sich somit vor Aufnahme des Funkbetriebs im Ausland gründlich informieren muss.