Was ist Amateurfunk?

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„Ein Funkdienst zum Zwecke der eigenen Ausbildung, der gegenseitigen Verbindung sowie für technische Studien, ausgeführt durch ordnungsgemäß befugte Amateure, die sich ausschließlich mit persönlichen Zielen und ohne finanzielle Interessen für Funktechnik interessieren.“ In etwa so definieren die englischsprachigen Radio Regulations der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) den Amateurfunkdienst.

Im Vordergrund steht für viele Funker*innen der weltweite Funkverkehr mit Gleichgesinnten. Doch es finden auch zahlreiche Amateurfunk-Wettbewerbe mit unterschiedlichsten Zielen statt. Ein besonderer Reiz dieses Hobbys liegt im Aufbau von Verbindungen über sehr weite Distanzen oder mit ganz besonderen Funkstellen wie z. B. der Internationalen Raumstation ISS. In Deutschland dient der Amateurfunkdienst zudem der Unterstützung der Behörden in Not- und Katastrophenfällen.

Viele Funkamateurinnen und Funkamateure betreiben zu Hause eigene Funkanlagen. Ihren persönlichen Funkraum bezeichnen sie dabei oft als „Shack“ (engl. für Hütte oder Bude). Unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorschriften dürfen Funkamateure auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte betreiben. Zudem sind viele Funkamateure in Vereinen organisiert.

Die Amateurfunkprüfung

Die nationale Rechtsgrundlage für den Amateurfunk in Deutschland bilden das Amateurfunkgesetz (AFuG) sowie die Amateurfunkverordnung (AFuV). International wird der Amateurfunk u. a. durch die Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO), sowie der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) geregelt.

Der Besitz von Amateurfunkanlagen ist in Deutschland jedem gestattet. Auch der Empfang von Amateurfunksendungen ist grundsätzlich ohne besondere Erlaubnis möglich. Wer ausschließlich Amateurfunksendungen empfängt, wird als Empfangsamateur oder Kurzwellenhörer*in bezeichnet. Das Senden hingegen setzt besondere Kenntnisse sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung voraus. Die erforderlichen Prüfungen finden in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) statt.

Durch die Prüfung bei der Bundesnetzagentur lassen sich Amateurfunkprüfungsbescheinigungen verschiedener Lizenzklassen erwerben; derzeit Klasse N, Klasse E sowie Klasse A. Je höher die Klasse, desto mehr Amateurfunkbänder und desto höhere Sendeleistungen dürfen verwendet werden.

Beliebt bei Segelsportler*innen

Amateurfunkstellen dürfen auch außerhalb der eigenen vier Wände betrieben werden. Neben einem portablen Outdoor-Betrieb ist es auch möglich, diesem Hobby von einem Kraft- oder gar Luftfahrzeug, einem Binnenschiff oder einer Segelyacht aus nachzugehen. Dies macht den Amateurfunk auch beliebt bei Langfahrt- und Hochseeseglerinnen und -seglern. Segler*innen können über Kurzwelle kostenlos Wetterberichte empfangen, E-Mails versenden und sich über Funk an Gesprächsrunden mit anderen Reisenden beteiligen. Zudem sind die vielseitig einsetzbaren Amateurfunkgeräte in der Regel günstiger als zertifizierte Kurzwellen-Seefunkgeräte.