Die UBI-Prüfung
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Die Prüfung für das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Anders als beim SRC, müssen für das UBI keine Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Die UBI-Prüfung findet auf Deutsch statt. Lediglich einige wenige feststehende Schlüsselworte in den Anrufverfahren sind dem Englischen oder Französischen entnommen („THIS IS“, „MAYDAY“, „SÉCURITÉ“ usw.).
Theorie
Im theoretischen Teil der UBI-Prüfung muss in 60 Minuten ein Fragebogen mit 22 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Von vier Lösungsvorschlägen ist immer genau eine Antwort korrekt. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 17 Fragen richtig beantwortet wurden.
Der gesamte Fragenkatalog umfasst 130 Aufgabe aus den folgenden fünf Themengebieten:
- Binnenschifffahrtsfunk
- Funkeinrichtungen und Schiffsfunkstellen
- Verkehrskreise
- Sprechfunk
- Betriebsverfahren und Rangfolgen
Wer bereits die SRC-Prüfung abgelegt hat, kann den theoretischen Teil in einer verkürzten UBI-Ergänzungsprüfung bestehen: Aus einem Katalog mit 77 Fragen müssen dann in 30 Minuten mindestens 8 Fragen auf einem Bogen mit 10 Aufgaben richtig beantwortet werden. Anders als bei der Erweiterung des Sportbootführerschein See auf den SBF Binnen entfällt die Praxisprüfung für das UBI nicht ganz. Jedoch findet sie ebenfalls meist in einer verkürzten Form statt. Zudem können sich Bewerber*innen mit SRC die Verfahren für den Binnenschifffahrtsfunk in aller Regel schnell aneignen.
Praxis
In der Praxisprüfung werden die Bedienung des Funkgeräts und die Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks geprüft. Bewerber*innen müssen also sowohl die Sprechfunkverfahren (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- und Routineverkehr) als auch praktische Fertigkeiten wie das Einstellen des Kanals, der Sendeleistung und der Rauschsperre (Squelch) beherrschen.