Funkzeugnisse für Wassersportler*innen
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Wenn du an Bord eines Sportbootes funken möchtest, benötigst du ein Funkzeugnis. Welche Prüfung du ablegen musst, ist abhängig von der verbauten Anlage sowie vom Fahrtgebiet. In der Regel fällt die Wahl entweder auf das UBI oder das SRC – oder auf beide Zeugnisse.
UBI: Funken auf Binnenschifffahrtsstraßen
Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk wird das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) benötigt. Binnenschifffahrtsfunk wird auf Binnenschifffahrtsstraßen, also Flüssen, Kanälen und Seen, betrieben. Bis zur Flussmündung darf mit dem UBI auch außerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) gefunkt werden. Ein Seefunkzeugnis ist also selbst auf Seeschifffahrtsstraßen nicht immer erforderlich. Ist man jedoch wirklich auf dem Meer unterwegs, und möchte auch dort funken, dann ist zumindest ein SRC notwendig.
SRC und LRC: Die Zeugnisse für die See
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis, kurz SRC (von engl. Short Range Certificate), berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei UKW-Seefunkgeräten auf Sportbooten. Es erlaubt aber nicht nur die Teilnahme am Sprechfunk. Das Zeugnis schließt auch die Bedienung von UKW-Funkeinrichtungen des Global Maritime Distress and Safety Systems (GMDSS) ein. Bei diesem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedenster technischer Einrichtungen, die der Alarmierung, Suche und Rettung bei Seenotfällen dienen. So ist es mit modernen Seefunkanlagen z. B. möglich, per Knopfdruck auf einem digitalen Kanal Notrufe mit GPS-Positionsdaten und Notfallart zu versenden. Über den digitalen Selektivruf (DSC) können zudem andere Funkstellen direkt angerufen werden, wobei die Verbindungsaufnahme per Sprechfunk auf einem Anrufkanal entfällt.
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis, kurz LRC (von engl. Long Range Certificate), beinhaltet die Berechtigungen des SRC. Zusätzlich berechtigt es zur Bedienung von Kurz- und Grenzwellen-Seefunkgeräten und von Satellitenfunkanlagen (Inmarsat). Nur wenige Segler legen die Prüfung zum LRC ab. Die teuren Kurz- und Grenzwellensender sowie Inmarsat-C-Anlagen stehen heute zumindest im Sportbootbereich in Konkurrenz zu leicht zu bedienenden Satellitentelefonen, für die kein Funkzeugnis erforderlich ist. Doch auch Amateurfunk ist bei vielen Langfahrtseglern beliebt.