Das BZF

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Das Sprechfunkzeugnis BZF ist ein Muss für viele Flieger. Abhängig von den Sprachen, in denen gefunkt werden soll, können sich Flugschüler*innen für verschiedene Varianten der Sprechfunkprüfung entschieden. Lange hat in Deutschland nur die Bundesnetzagentur die Zeugnisse ausgestellt. Im Rahmen der fliegerischen Ausbildung ist der Erwerb von Sprechfunkrechten wie in vielen anderen Ländern inzwischen aber auch über manche Luftfahrtbehörden möglich.

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst, kurz BZF, berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Teilnahme am Flugfunk, sofern dieser auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) erfolgt. Das Flugfunkzeugnis gibt es in drei Varianten:

  • Das BZF I berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache.
  • Mit dem BZF II darf am Sprechfunk allein in deutscher Sprache teilgenommen werden.
  • Zur Teilnahme am Sprechfunk allein in englischer Sprache berechtigt das BZF E.

Das Zeugnis befähigt nicht nur zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs an Bord von Luftfahrzeugen. Auch dürfen Bodenfunkstellen bedient werden, über die mit Flugzeugen auf VFR-Flügen kommuniziert wird. Dies betrifft z. B. Flugleiter*innen an unkontrollierten Flugplätzen. Ferner dürfen Inhaber*innen eines BZF auch den Navigationsfunkdienst auf VFR-Flügen ausüben. Das heißt, sie dürfen die Bedienung von Geräten wie Radiokompass (ADF) und VOR-Empfänger übernehmen. Mit einer derartigen Ausrüstung können im Flug Peilungen zu gewissen Bodenstationen bestimmt werden.

Das BZF I ist Voraussetzung für den Erwerb des Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF). Das AZF muss von angehenden Verkehrsflugzeugführer*innen im Rahmen der Ausbildung zum ATPL erworben werden. Es erweitert die Berechtigung zur Teilnahme am Funk auf Flügen nach Sichtflugregeln um die Erlaubnis, auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) zu funken. Wer hingegen lediglich ein BZF E hat, kann das AZF E erwerben. Inhaber*innen eines BZF II müssen vor der AZF-Prüfung in einer Zusatzprüfung das BZF I erwerben.


Überblick der deutschen Sprechfunkzeugnisse für den Flugfunkdienst

Die BZF-Prüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil erfolgt entweder bei einer von sieben Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), oder im Rahmen der fliegerischen Ausbildung bei einer Luftfahrtbehörde. Nicht in allen Bundesländern werden Sprechfunkprüfungen von den Luftfahrtbehörden angeboten. In der Regel entfällt bei den Luftfahrtbehörden die theoretische BZF-Prüfung, da das Fach „Kommunikation“ auch Teil der PPL- bzw. LAPL-Prüfung ist.

Unabhängig davon, auf welchem Weg die Sprechfunkrechte (Radiotelephony privileges) erworben wurden: Bei fertig ausgebildetem Luftfahrtpersonal werden diese Rechte später von der zuständigen Luftfahrtbehörde auch in die Lizenz eingetragen.