Die BZF-Prüfung

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Viele Flugschüler*innen legen im Laufe Ihrer Flugausbildung eine Sprechfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ab. Die Prüfung zum BZF ist für viele Luftsportler*innen obligatorisch. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und kann gut vorbereitet werden.

Sprechfunkrechte können auf verschiedene Arten erworben werden. Teilweise sind sie in einem gewissen Umfang Teil der Lizenz (z. B. bei Luftsportgeräteführern). Inzwischen nehmen auch einige Luftfahrtbehörden im Rahmen der Pilotenausbildung Sprechfunkprüfungen ab. Hier greifen Sonderregelungen. So kann etwa eine zusätzliche theoretische Prüfung entfallen, wenn die Flugschülerin oder der Flugschüler bereits die theoretische PPL/LAPL-Prüfung (oder gewisse Teile davon) bestanden hat.

In der Regel werden die Flugfunkzeugnisse, so auch das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (BZF), aber von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ausgestellt. Im Folgenden wird daher die Prüfung bei der Bundesnetzagentur geschildert.

Prüfungen sind regelmäßig an sieben Standorten der Bundesnetzagentur möglich, die über ganz Deutschland verteilt sind:

  • Berlin
  • Bremen
  • Eschborn
  • München
  • Köln
  • Leipzig
  • Reutlingen

Die Prüfungsgebühr für eine Vollprüfung beträgt derzeit (Januar 2022) je nach Zeugnisart 80 bis 95 EUR, Wiederholungsprüfungen 56 bis 83 EUR. Bei einer Wiederholung richtet sich der Preis danach, welche Prüfungsteile wiederholt werden müssen. Die Gebühren sind eigenständig mit der Anmeldung zu entrichten.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich über ein Antragsformular, in dem auch Terminwünsche und Abwesenheit (z. B. wegen einer Urlaubsreise) angegeben werden können. Der Anmeldung müssen eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie ein Nachweis über die Überweisung der Prüfungsgebühr (z. B. durch Überweisungsauftrag) beigelegt werden. Der verbindliche Termin wird der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Die Prüfungsausschüsse bestehen jeweils aus Vorsitzer*in und Beisitzer*in. Bei den Vorsitzeden handelt es sich um Mitarbeiter*innen der Bundesnetzagentur, bei den Beisitzer*innen in der Regel um Mitarbeiter*innen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die Prüfer*innen entscheiden, in welcher Reihenfolge die Prüfungsteile abgelegt werden.

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur können der Anmeldebogen sowie die Fragenkataloge für die verschiedenen theoretischen Prüfungen heruntergeladen werden.

Theoretischer Teil

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen innerhalb von 60 Minuten 100 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden, davon mindestens 75 Fragen korrekt. Der Fragenkatalog für das BZF umfasst insgesamt 260 Fragen. Mit den Fragen werden jeweils vier Antwortmöglichkeiten vorgeschlagen, von denen immer nur eine richtig ist.

Der Katalog enthält Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Betriebsverfahren sowie zur Anwendung von Not- und Dringlichkeitsverfahren. Zudem sind Aufgaben zur Funknavigation enthalten, da das BZF auch zur Bedienung von entsprechenden Empfangsanlagen an Bord von Luftfahrzeugen berechtigt. Für das BZF I sowie das BZF II sind die Fragen auf Deutsch, beim BZF E werden englische Fragen gestellt.

Praktischer Teil

Der praktische Teil besteht aus einer Simulation verschiedener Flugfunkverfahren und für Bewerber auf das BZF I zusätzlich aus einem kleinen Englischtest.

Simulation

Bei der „Flugfunksimulation“ handelt es sich sicherlich um den anspruchsvollsten Teil der gesamten BZF-Prüfung, der auch am meisten Vorbereitung bedarf.

Simuliert werden auf jeden Fall ein An- und ein Abflug, ggf. auch ein Notverfahren. Die Beisitzer*innen spielen dabei das Personal der Rollkontrolle bzw. des Towers, die Geprüften hingegen Crewmitglieder in Flugzeugen. Das Rollenspiel erfolgt als mündliche Prüfung, zu der Anflugkarten und eventuell weitere Informationen (z. B. Rufzeichen und Flugzeugmuster) ausgeteilt werden. In der Regel erfolgt die Prüfung aller Bewerber zusammen, wobei sich jedoch die einzelnen Personen gedanklich an verschiedenen Airports befinden können.

Anwärter*innen auf das BZF I werden aufgefordert, eines der Verfahren in englischer Sprache durchzuführen. Das andere Verfahren wird dann auf Deutsch durchgeführt. Bewerber*innen, die das BZF II erwerben möchten, sprechen nur Deutsch. Für das BZF E wird nur auf Englisch „gefunkt“.

Häufig endet die Prüfung mit der Landefreigabe, da die Kommunikation mit der Rollkontrolle (Ground) ja bereits vor dem Start einmal geprüft wurde. Auch in der Realität ist es gerade an kleinen Flughäfen üblich, dass man nach der Landung nicht gebeten wird, die Rollkontrolle zu rufen. Stattdessen bekommt man häufig eine knappe Rollanweisung vom Tower übermittelt.

Übersetzung

Für den Englischtest des BZF I bekommt jede geprüfte Person einen englischsprachigen Auszug aus einer luftrechtlichen Veröffentlichung zugeteilt. Das kann etwa ein Auszug aus dem Luftfahrthandbuch (AIP) sein. Die Anwärter*innen werden gebeten, einige Zeilen des Textes laut vorzulesen und anschließend zu übersetzen. Dabei kommt es nicht darauf an, die amtliche Übersetzung wiederzugeben. Vielmehr soll der Bewerber zeigen, dass er der englischen Sprache grundsätzlich mächtig ist und den Inhalt des Textes richtig versteht.

Diese Übersetzungsaufgabe ist nicht zu verwechseln mit dem ICAO-Language-Proficiency-Check. Dieser muss in einer weiteren Prüfung bestanden werden, wenn man als Luftfahrzeugführer tatsächlich auf Englisch funken möchte.