Die BZF-Übersetzungsaufgabe
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Neben der theoretischen Prüfung und der Sprechfunksimulation ist auch ein kurzer Englisch-Test Teil der Prüfung zum Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I). Das BZF I berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache. Die Bewerber*innen erhalten dazu einen kurzen englischsprachigen Auszug aus einer luftrechtlichen Veröffentlichung. Dieser muss laut vorgelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, den genauen Wortlaut der amtlichen Übersetzung wiederzugeben. Vielmehr sollen die Geprüften zeigen, dass sie derartige Texte lesen und verstehen können.
Das ist häufig auch für Flugschüler*innen mit guten Englischkenntnissen nicht ganz einfach, da es sich in der Regel um juristische Texte handelt. Um in der stressigen Prüfung nicht ins Stocken zu geraten, ist es daher ratsam, sich vorab mit unbekannten Begriffen vertraut zu machen.
Bei dem zu übersetzenden Text könnte es sich beispielsweise um einen Auszug aus dem deutschen Luftfahrthandbuch handeln. Das Lernen mit dieser Aeronautical Information Publication, oder kurz AIP, hat den Vorteil, dass diese ohnehin zweisprachig erscheint, wobei sich die englische Übersetzung jedes Absatzes direkt neben dem deutschen Text befindet. Das AIP kann kostenlos über die Website der Deutschen Flugsicherung eingesehen werden.
Um auch tatsächlich auf Englisch zu funken, ist der oben beschriebene Test im Rahmen der BZF-Prüfung übrigens in den meisten Fällen nicht ausreichend. Möchte man (z. B. auf Flügen ins Ausland) den Funkverkehr auf Englisch abwickeln, ist in der Regel ein extra ICAO Language Proficiency Test erforderlich. Dessen Ergebnis wird später in die Pilotenlizenz eingetragen. Dieser Nachweis der eigenen Englischkenntnisse muss von den meisten Flieger*innen zudem alle paar Jahre aufgefrischt werden.