Tower und Ground: Lotsinnen und Lotsen im Flugplatzverkehr
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Wer an einem Verkehrsflughafen unterwegs ist, hat in der Regel mit zwei verschiedenen Mitarbeitenden zu tun. Beide haben ihren Arbeitsplatz im sogenannten „Tower“, jedoch unterscheiden sich ihre Zuständigkeitsbereiche.
„Ground“ oder „Rollkontrolle“
Die „Rollkontrolle“, oder auf Englisch „Ground“, regelt allein den Verkehr auf dem Boden, also insbesondere auf den Rollwegen. Auf großen Flughäfen ist auch am Boden viel los: Diverse Flugzeuge machen sich in dem teilweise recht komplizierten Netz aus Rollwegen zur Piste auf (es gibt nicht selten mehrere Start- und Landebahnen) oder müssen nach ihrer Landung von der Piste zum Terminal gelotst werden. Da dieser Verkehr nicht unerhebliche Ausmaße annehmen kann, bietet es sich an, ihn auf einer eigenen Funkfrequenz abzuwickeln.
Viele große Flughäfen verfügen zudem über eine eigene Vorfeldkontrolle, die auf einer eigenen Frequenz mit „Vorfeld“ oder „Apron“ gerufen wird. Bei der Vorfeldkontrolle handelt es sich jedoch häufig nicht um Personal der Flugsicherung, sondern um erfahrene Mitarbeiter*innen des Flughafens. Diese sind nicht bei der Deutschen Flugsicherung (oder einer vergleichbaren Institution im Ausland), sondern beim Flughafenunternehmen angestellt und nur innerhalb ihres Bereichs auf dem Flugplatz weisungsberechtigt gegenüber Luftfahrzeugen. Die Mitarbeiter*innen der Vorfeldkontrolle weisen unter anderem Parkpositionen zu, organisieren die „Pushbacks“ (das Ausparken) für die Airliner und schicken das Follow-me-Fahrzeug los, wenn eine Crew nicht mit dem Flughafen vertraut ist. In der Flugplatzkarte ist der Zuständigkeitsbereich der Vorfeldkontrolle eingezeichnet. Privatflieger*innen kommunizieren aber häufig gar nicht mit ihr.
„Tower“ oder „Turm“
Die Tower-Lotsin bzw. der Tower-Lotse sitzt im Turm neben der Kollegin oder dem Kollegen der Rollkontrolle, funkt jedoch auf einer weiteren Frequenz. Die beiden Positionen arbeiten sich während ihrer Schicht ständig gegenseitig zu: Ground übergibt abflugbereite Flugzeuge an den Tower und dieser wiederum überstellt gelandete Luftfahrzeuge an die Rollkontrolle.
Der Tower erteilt Start- und Landefreigaben und regelt die Staffelung innerhalb seiner Kontrollzone, dem innersten Teil des geschützten Luftraums um den Flughafen.
Normalerweise bittet der Turm die Crew eines gelandeten Flugzeugs, die Frequenz zu wechseln und die Rollkontrolle zu kontaktieren. Besonders auf kleineren Flughäfen und wenn sich die Piloten auf dem Platz gut auskennen, kann dieser Frequenzwechsel auch entfallen und durch eine knappe Rollanweisung des Towers ersetzt werden.
„Personalunion“ bei wenig Verkehr und Personalengpässen
Kleinere Verkehrsflughäfen unterscheiden häufig nicht zwischen Rollkontrolle und „Tower“. Hier kümmert sich dann ein*e Mitarbeiter*in sowohl um den Verkehr am Boden als auch um die Flugzeuge in der Luft. Meist wird in diesen Fällen im Luftfahrthandbuch nur eine Turmfrequenz angegeben. Den Einleitungsanruf vor dem Rollen richtet man dann auch direkt an den Turm und nicht an die Rollkontrolle. Abgesehen davon, dass der Frequenzwechsel zwischendrin entfällt, unterscheidet sich das Verfahren jedoch nicht von der herkömmlichen Vorgehensweise.
Es ist ebenfalls möglich, dass man an einem Flughafen, der eigentlich über beide Frequenzen verfügt, auch einmal nur zu einem Mitarbeitenden Kontakt hat. Dieser bedient dann kurzfristig beide Frequenzen. Es ist auch üblich, dass die ATIS, die automatische Bandansage, die per UKW Wetter- und Flugplatzinformationen bietet, über eine nichtbesetzte „Ground frequency“ informiert.
Stift zur Hand
An Verkehrsflughäfen sollte man also immer damit rechnen, dass man zum Wechseln der Funkfrequenz aufgefordert wird. Es ist daher ratsam, Stift und Papier bereitzuhalten, um ggf. die neue Frequenz notieren zu können. Auch gute Vorbereitung hilft. Die Frequenzen können schließlich schon bei der Sichtung der Karten und des Flughandbuchs in Erfahrung gebracht werden.