Die SRC-Prüfung

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Die Prüfung zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC) gliedert sich in drei Teile. Neben theoretischem Wissen müssen auch englische Sprachkenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit DSC-fähigen UKW-Seefunkgeräten nachgewiesen werden.

Theorie

Im theoretischen Teil der SRC-Prüfung muss ein Fragebogen mit 24 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Von vier Lösungsvorschlägen ist immer genau eine Antwort korrekt. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 19 Fragen richtig beantwortet wurden. Für die Beantwortung des Fragebogens hat man 30 Minuten Zeit.

Der Fragenkatalog mit allen möglichen Fragen für das SRC umfasst 180 Aufgaben aus sieben Gebieten:

  • Mobiler Seefunkdienst und Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS)
  • Funkeinrichtungen und Seefunkstellen
  • Digitaler Selektivruf (DSC)
  • UKW (VHF) – Sprechfunk
  • Betriebsverfahren und Rangfolgen
  • Nautische und Meteorologische Warnnachrichten (NAVTEX)
  • Suche und Rettung (SAR), Seenotfunkbake (EPIRB) und Radartransponder (SART)

Englisch

Beim SRC handelt es sich um ein international gültiges Zertifikat. Daher müssen in der SRC-Prüfung auch englische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Zunächst wird ein englischer Text langsam diktiert. Schiffs- und Ortsnamen werden dabei buchstabiert („I spell“), Zahlen werden wiederholt („I repeat“). Der aufgenommene Text muss anschließend ins Deutsche übersetzt werden. Zusätzlich muss ein weiterer, deutschsprachiger Seefunktext schriftlich ins Englische übersetzt werden. Der Katalog mit den von den Prüfungsausschüssen verwendeten 27 Seefunktexten und ihren offiziellen Übersetzungen ist vor der Prüfung bekannt und kann eingeübt werden.

Praxis

Die praktische Prüfung erfolgt am Funkgerät. Dabei sind verschiedene Aufgaben zu bearbeiten, die sowohl die Bedienung des DSC-Seefunkgeräts als auch die Durchführung des Sprechfunks einschließen. Häufig werden zwei Personen gemeinsam geprüft. So kann ein wenig Interaktion in die Prüfung eingebaut werden.

Grundsätzlich müssen vier Pflichtaufgaben erfüllt werden. Entweder:

  1. DSC-Controller editieren und Senden eines Notalarms
  2. Aussenden der Notmeldung
  3. Beenden des Notverkehrs
  4. DSC-Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung

Oder:

  1. Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  2. Weiterleitung eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  3. Aufhebung eines Fehlalarms
  4. DSC-Controller editieren, Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Zusätzlich werden einige der folgenden Punkte geprüft:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers